Was war eine „Konzession“? Entgegen der heutigen Niederlassungsfreiheit gab es vor 1958 sogenannte Konzessionen. Es wurde amtlicherseits ermittelt, ob ein Bedürfnis für eine Apotheke vorlag. Diese Prüfung erfolgte sehr streng, was auch die Ablehnungen erklärt. Dann wurde entweder eine Realkonzession oder eine Personalkonzession erteilt.
Realkonzessionen (seit 1811 im preussischen Apothekerrecht verankert) waren mit einem sog. Präsentationsrecht ausgestattet, d.h. der Besitzer der Konzession und damit der Apothekeninhaber konnte der Behörde einen Nachfolger präsentieren, der in der Regel auch akzeptiert wurde. Deshalb waren diese Konzessionen vererbbar bzw. verkäuflich. Da natürlich die Anzahl der Konzessionen recht übersichtlich, die Anzahl der hoffnungsvollen Apotheker ohne Konzession dagegen Legion war, trieb dies den Preis in schwindelerregende Höhen.
Um dem entgegenzuwirken, wurden auch in Baden Personalkonzessionen erteilt. Diese waren personengebundene öffentliche-rechtliche Bezugserlaubnisse, die Gemeinden, Städten oder Kreisen erteilt wurden und nicht weitergegeben werden konnten. Im Falle des Erlöschens kam es zu einem „Heimfall der Konzession“ an z.B. die Gemeinde. Es fand dann eine neue Ausschreibung statt, bei der der Apotheker die Konzession erhielt, der das höchste „Betriebsberechtigungsalter“ besaß, also am längsten darauf gewartet hatte.
Dies hatte natürlich soziale und persönliche Konsequenzen: während der Realkonzessions-Apotheker im sicheren Fahrwasser fuhr, da er sowohl den Wert des Betriebes als auch seine Nachfolge z.B. in der Familie und damit auch eine Altersabsicherung gesichert wusste, hatte der Personalkonzessions-Apotheker zwei Probleme: er mußte zum einen ewig darauf warten, eine „eigene“ Apotheke zu bekommen und hatte dann, wenn er endlich das höchste Betriebsberechtigungsalter besaß das Problem, in einer relativ kurzen Zeit möglichst viel Gewinn aus dem Betrieb herauszuholen zu müssen, da ihm ja die Chance auf einen Verkauf der Apotheke verwehrt blieb. Diese Apotheker hatten also nur ein sehr geringes Zeitfenster, um ein kleines Vermögen für sich und seine Familie und damit eine Altersversorgung aufbauen zu können.
Aus diesem Verhältnis heraus resultieren auch die ehemals (und auch heute noch fälschlicherweise zitierten) legendären „Apothekerpreise“, da der Apothekeninhaber eine maximale Wertschöpfung innerhalb weniger Jahre erreichen musste.